Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§4 KKG)

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  • SW10008
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Produktinformationen "Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§4 KKG)"

Die Leitlinie empfiehlt "Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung soll nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) vorgegangen werden". Diese Kitteltaschenkarte zeigt das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und hält auf der Rückseite den §4 KKG bereit.

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